Infos zur Anmeldung

  1. Die Kurse im TanzHaus Erfurt werden gemäß des Stundenplans durchgeführt. Es gibt einen Stundenplan von Januar bis Juni und einen von September bis Dezember eines jeden Jahres. In den Sommermonaten Juli und August bieten wir ein reduziertes Unterrichtsprogramm (ca. 2 Wochen pro Monat) an. Dieses kann von den Mitgliedern unbegrenzt genutzt werden.
  2. Unterrichts- und unterrichtsfreie Zeiten sind im Jahresplan einsehbar. Dieser ist im TanzHaus ausgehängt und auf der Website unter „Aktuelles“ veröffentlicht. In den Thüringer Schulferien findet teilweise kein Unterricht im TanzHaus statt.
  3. Mitgliedschaften werden bis zu den festen Endterminen 30. Juni oder 31. Dezember geschlossen. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Ca. 4 Wochen vor Vertragsende sendet das TanzHaus per E-Mail ein Angebot zu einem direkten Anschlussvertrag, der ohne erneute Aufnahmegebühr abgeschlossen werden kann.
  4. Kursgebühren werden in gleichmäßigen monatlichen Raten entrichtet. Die Höhe der monatlichen Rate ergibt sich aus der gewählten Dauer der Mitgliedschaft. Es gelten die TanzHaus-Tarife T3 (Vertragsdauer bis zu 6 Monate), T2 (Vertragsdauer mehr als 6 Monate bis 12 Monate) bzw. T1 (Vertragsdauer mehr als 12 Monate bis maximal 24 Monate). Der Einstiegsmonat wird anteilig berechnet. Für Kinder bis 6 Jahre ist einmalig die Buchung eines Testmonats.
  5. Versäumte Stunden können nach Absprache innerhalb von 3 Monaten in anderen Kursen mit freien Kapazitäten nachgeholt werden, solange der Teilnehmer Mitglied im TanzHaus ist. Bei Änderungen des Stundenplanes innerhalb des Zeitraums der Mitgliedschaft oder privaten Änderungen ist ein Kurswechsel in einen anderen Kurs möglich. Kurswechsel werden zum 1. des Folgemonats angenommen.
  6. Bei Unfall, Verlust persönlichen Eigentums u. Ä. besteht kein Versicherungsschutz über die Tanzschule. Haftungsansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des TanzHauses beschränkt.
  7. Als künstlerische Tanzschule gehören Auftritte zum Unterrichtskonzept. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass Foto-/Filmaufnahmen entstehen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des TanzHauses verwendet werden.

Infos zur Anmeldung

  1. Die Kurse im TanzHaus Erfurt werden gemäß des Stundenplans durchgeführt. Es gibt einen Stundenplan von Januar bis Juni und einen von September bis Dezember eines jeden Jahres. In den Sommermonaten Juli und August bieten wir ein reduziertes Unterrichtsprogramm (ca. 2 Wochen pro Monat) an. Dieses kann von den Mitgliedern unbegrenzt genutzt werden.
  2. Unterrichts- und unterrichtsfreie Zeiten sind im Jahresplan einsehbar. Dieser ist im TanzHaus ausgehängt und auf der Website unter „Aktuelles“ veröffentlicht. In den Thüringer Schulferien findet teilweise kein Unterricht im TanzHaus statt.
  3. Mitgliedschaften werden bis zu den festen Endterminen 30. Juni oder 31. Dezember geschlossen. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht. Ca. 4 Wochen vor Vertragsende sendet das TanzHaus per E-Mail ein Angebot zu einem direkten Anschlussvertrag, der ohne erneute Aufnahmegebühr abgeschlossen werden kann.
  4. Kursgebühren werden in gleichmäßigen monatlichen Raten entrichtet. Die Höhe der monatlichen Rate ergibt sich aus der gewählten Dauer der Mitgliedschaft. Es gelten die TanzHaus-Tarife T3 (Vertragsdauer bis zu 6 Monate), T2 (Vertragsdauer mehr als 6 Monate bis 12 Monate) bzw. T1 (Vertragsdauer mehr als 12 Monate bis maximal 24 Monate). Der Einstiegsmonat wird anteilig berechnet. Für Kinder bis 6 Jahre ist einmalig die Buchung eines Testmonats.
  5. Versäumte Stunden können nach Absprache innerhalb von 3 Monaten in anderen Kursen mit freien Kapazitäten nachgeholt werden, solange der Teilnehmer Mitglied im TanzHaus ist. Bei Änderungen des Stundenplanes innerhalb des Zeitraums der Mitgliedschaft oder privaten Änderungen ist ein Kurswechsel in einen anderen Kurs möglich. Kurswechsel werden zum 1. des Folgemonats angenommen.
  6. Bei Unfall, Verlust persönlichen Eigentums u. Ä. besteht kein Versicherungsschutz über die Tanzschule. Haftungsansprüche sind auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seitens des TanzHauses beschränkt.
  7. Als künstlerische Tanzschule gehören Auftritte zum Unterrichtskonzept. Daher kann nicht ausgeschlossen werden, dass Foto-/Filmaufnahmen entstehen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des TanzHauses verwendet werden.